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   VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07   

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VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07 (https://dejure.org/2007,20105)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.06.2007 - 2 K 3733/07 (https://dejure.org/2007,20105)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 2 K 3733/07 (https://dejure.org/2007,20105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung für Müllgebühr bei Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstücksbezogene Regelung der Erhebung von Abfallgebühren; Bestimmung des Grundstückseigentümers und Wohnungseigentümers als Gebührenschuldner; Erfassung des Miteigentumsanteils des Wohnungseigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum am Grundstück von der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2005 - 2 S 995/05

    Abwassergebühr; Wohnungseigentum; Teileigentum; gesamt schuldnerische Haftung

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07
    Mehrere Miteigentümer eines Grundstücks nehmen die gebotene grundstücksbezogene Leistung einer öffentlichen Einrichtung regelmäßig willentlich gemeinsam in Anspruch und sind daher in diesem Fall auch regelmäßig Gesamtschuldner (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.10.2005 - 2 S 995/05 - ZMR 2006, 818 zur Erhebung von Abwassergebühren).

    Der VGH Bad.-Württ. hat das erstinstanzliche Urteil diesbezüglich geändert und auch insoweit eine gesamtschuldnerische Haftung bejaht, da die Miteigentümer des Grundstücks die öffentliche Einrichtung Abwasserentsorgung gemeinschaftlich in Anspruch nähmen und daher gemäß § 44 AO gesamtschuldnerisch hafteten (Urt. v. 4.10.2005 - 2 S 995/05 - ZMR 2006, 818).

    Dies folgt auch daraus, dass die Bestimmung des § 16 Abs. 2 WEG, zu der die Entscheidung des BGH ergangen ist, bereits nach ihrem Wortlaut nicht den Fall der öffentlich-rechtlichen Gebührenschuldnerschaft, sondern lediglich die Verpflichtungen der Wohnungseigentümer im Innenverhältnis regelt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.10.2005 - 2 S 995/05 - ZMR 2006, 818).

  • BVerwG, 11.11.2005 - 10 B 65.05

    Grundbesitzabgaben; Bestimmtheit von Gebührenbescheiden; Auslegung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat daher zu Recht entschieden, dass die Teilrechtssubjektivität der Wohnungseigentümergemeinschaft die Geltung einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht hindert (Beschl. v. 11.11.2005 - 10 B 65.05 - NJW 2006, 791).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch bei Grundbesitzabgaben, die als Forderung gegen die einzelnen Wohnungseigentümer gerichtet sind, aber gesamtschuldnerisch anfallen, der Verwalter nach § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG kraft Gesetzes empfangsbevollmächtigt (BVerwG, Beschl. vom 11.11.2005 - 10 B 65.05 - NJW 2006, 791 m.w.N.).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07
    35 Die Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. BGH, Beschl. v. 2.6.2005 - V ZB 32/05 - BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061) steht der gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer ebenfalls nicht entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98

    Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Gebührenkalkulation nach

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07
    Eine Verletzung des Äquivalenzprinzips kann auch dann vorliegen, wenn der Gebührenpflichtige mit Kosten belastet wird, die auf Leistungen entfallen, die ausschließlich andere Benutzer in Anspruch nehmen (VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 16.6.1999 - 2 S 782/98 - VBlBW 1999, 425 = NVwZ-RR 2000, 51).
  • VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 6 K 3862/03

    Heranziehung zur Abwassergebühr als Gesamtschuldner nur bezüglich des im

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07
    Auch das in der Klagebegründung angeführte Urteil des VG Karlsruhe (Urt. v. 7.4.2005 - 6 K 3862/03 - KStZ 2006, 139) vermag die Auffassung der Kläger nicht zu stützen.
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07
    Aus der sog. "Kaltwasser-Entscheidung" des BGH (Beschl. v. 25.9.2003 - V ZB 21/03 - BGHZ 156, 193 = NJW 2003, 3476) ergibt sich nichts anderes.
  • KG, 06.04.2006 - 1 U 96/05

    Abfall- und Straßenreinigung: Gebührenhaftung eines Wohnungseigentümers im Land

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07
    Gebührenrechtlich bedeutet dies, dass für das Grundstück im Miteigentum der Wohnungseigentümer nur eine einzige Gebühr entsteht, für die die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch haften (BayVGH, Urt. v. 17.7.2003 - 4 B 99.510 - NVwZ-RR 2004, 145 ; im Ergebnis ebenso KG, Urt. v. 6.4.2006 - 1 U 96/05 - NJW 2006, 3647).
  • OVG Saarland, 20.03.1992 - 1 W 5/92

    Wer muß Kanalbenutzungsgebühren bei Wohnungseigentum zahlen?

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07
    Dies hat zur Folge, dass der Wohnungs- bzw. Teileigentümer Schuldner der gesamten Gebühr ist, für die er mit den übrigen Miteigentümern gesamtschuldnerisch haftet (Gössl/Reif, KAG für Bad.-Württ., Stand Okt. 2006, § 13 Anm. 1.6 S. 9; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2005, § 8 Rn. 66 und § 6 Rn. 617; SaarlOVG, Beschl. v. 20.3.1992 - 1 W 5/92 - DÖV 1993, 165).
  • VGH Bayern, 17.07.2003 - 4 B 99.510
    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07
    Gebührenrechtlich bedeutet dies, dass für das Grundstück im Miteigentum der Wohnungseigentümer nur eine einzige Gebühr entsteht, für die die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch haften (BayVGH, Urt. v. 17.7.2003 - 4 B 99.510 - NVwZ-RR 2004, 145 ; im Ergebnis ebenso KG, Urt. v. 6.4.2006 - 1 U 96/05 - NJW 2006, 3647).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1982 - 2 S 1926/81

    Abfallbeseitigungsgebühr; Grundstückseigentümer als Gebührenschuldner

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07
    Hierzu hätte dem Bund auch die Gesetzgebungskompetenz gefehlt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.9.1982 - 2 S 1926/81 - DÖV 1983, 943 = VBlBW 1983, 31).
  • VG Frankfurt/Main, 15.11.2001 - 15 E 1296/99

    Haftung für rückständige Abfallgebühren; Gesamtschuldnerstellung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2008 - 2 S 1500/06

    Gesamtschuldnerische Haftung von Wohnungseigentümern für Kommunalabgaben

    Für das Wohnungseigentum folgt aus der Grundstücksbezogenheit der Abfallentsorgung, dass nicht das Wohnungseigentum in seiner Ausprägung als Sondereigentum an einer Wohnung, sondern der Miteigentumsanteil des Wohnungseigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum am Grundstück betroffen ist (Bay.VGH, Urteil vom 17.7.2003 - 4 B 99.501 - NVwZ-RR 2004, 145; VG Stuttgart, Urteil vom 20.6.2007 - 2 K 3733/07 - Juris, Rdnr. 29).

    Gebührenrechtlich folgt aus der Grundstücksbezogenheit weiter, dass für das Grundstück im Miteigentum der Wohnungseigentümer nur eine (einzige) Gebühr entsteht, für die die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch einstehen müssen (Bay.VGH, Urteil vom 17.7.2003, aaO; VG Stuttgart, Urteil vom 20.6.2007, aaO).

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